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OLG Hamm, 15.10.1990 - 10 WF 383/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1353
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 830
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 03.02.1994 - 12 RK 5/92
Familienversicherung - Trennung - Einkommensteuer
Dieser ist nicht verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen, wenn ihm hierdurch wirtschaftliche Nachteile erwachsen, die ihm nicht durch den anderen Ehegatten ausgeglichen werden (vgl. BGH FamRZ 1988, 820; OLG Hamm FamRZ 1990, 1004; OLG Hamm FamRZ 1991, 830; OLG Stuttgart FamRZ 1993, 206; OLG Köln FamRZ 1993, 806; OLG München EzFamR aktuelle 1993 Nrn. 4, 58; OLG Hamm OLGRep Hamm 1993, 132). - OLG Naumburg, 31.01.2000 - 14 WF 20/99
Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO und Kostenentscheidung nach sofortigem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 30.07.1992 - 15 WF 477/91
Zustimmung des Unterhaltsgläubigers zur Durchführung des begrenzten …
Begründet wird diese Auffassung in erster Linie damit, anderenfalls würde die Durchführung des begrenzten Realsplittings unmöglich gemacht, weil eine rechtswirksame Zustimmung nicht vorliege, wenn sie unter einer Bedingung erteilt oder auf eine vom Antrag abweichende Betragshöhe beschränkt werde (OLG Hamm, FamRZ 1990, 1004, 1005 m.w.N.; a.A. OLG Hamm, FamRZ 1991, 830 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 1049, 1050;… Schmidt/Heinicke, aaO., § 10 b dd). - FG München, 31.03.2005 - 1 K 619/05
Rechtsmissbräuchliche Verweisung einer Klage auf Zustimmung zum begrenzten …
Hierzu wird in der Rechtsprechung und Literatur mit beachtlichen Gründen die Auffassung vertreten, dass bei Unstimmigkeiten über die Höhe des gezahlten Unterhalts die Zustimmung zur Durchführung des begrenzten Realsplittings der Höhe nach beschränkt werden kann (vgl. z. B. Beschluss des OLG Hamm vom 15. Oktober 1990 10 WF 383/90, FamRZ 1991, 830 ;… Schmidt/Heinicke, Kommentar zum EStG , 23. Aufl., § 10 Rdnr. 54). - OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95
Anspruch auf Zustimmung zum Realsplitting
Ihre rechtliche Verpflichtung, der Durchführung des Realsplittings zuzustimmen, ist zu unterscheiden von den tatsächlichen Angaben der Parteien zur Höhe der Unterhaltsleistung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, S. 830).